Der Volksbank Sparbrief ist eine Geldanlage mit einem gleichbleibenden Zinssatz über eine mittel- bis langfristigen Laufzeit. Der Sparbrief der Volksbank Lüneburger Heide ist perfekt für diejenigen, die nach einer sicheren und unkomplizierten Möglichkeit suchen, um ihr Geld anzulegen. Bestimmen Sie individuell die Laufzeit, in der Sie Geld anlegen möchten und die VBLH garantiert Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlageform ohne Kursrisiko suchen.
Sparbrief der Volksbank als sichere Geldanlage
Vorteile Volksbank Sparbrief
- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Individuelle Laufzeit
- Garantierter Zinssatz
Verständlich erklärt: Der regionale Sparbrief
- Zins-Garantie für die gewählte Laufzeit
- Kapitalrückzahlungs-Garantie am Ende der Laufzeit
- Investitions-Garantie: 100% Ihres angelegten Geldes bleiben in der Region
- Leistungs-Garantie ab 5.000 Euro Anlagebetrag - Laufzeiten: 1 bis 10 Jahre
Volksbank Sparbrief Konditionen
Grundsätzlich gilt: Je höher die Anlagelaufzeit und das Kapital, desto höher ist der Zinssatz. Jedoch ist zu beachten, dass die Anlage in Form eines Sparbriefes in der Regel niedriger ist als bei anderen Anlageformen, wie Wertpapierdepots oder der Zinstreppe der Volksbank. Ein Sparbrief bietet allerdings besonders hohe Planungssicherheit und eine risikolose Absicherung. Wer ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, ist mit dieser Anlageoption gut beraten. Sie erhalten bei der Volksbank Lüneburger Heide folgende Sparbrief Konditionen:
1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre | 7 Jahre | 8 Jahre |
9 Jahre | 10 Jahre | |
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ab 5.000 € | 1,80% p. a. | 1,60% p. a. | 1,56% p. a. | 1,56% p. a. | 1,58%p. a. | 1,59% p. a. | 1,61% p. a. | 1,63% p. a. | 1,66% p. a. | 1,68% p. a. |
ab 50.000 € | 1,95% p. a. | 1,75% p. a. | 1,71% p. a. | 1,71% p. a. | 1,73% p. a. | 1,74% p. a. | 1,76% p. a. | 1,78% p. a. | 1,81% p. a. | 1,83% p. a. |
ab 100.000 € | 2,15% p. a. | 1,95% p. a. | 1,91% p. a. | 1,91% p. a. | 1,93% p. a. | 1,94% p. a. | 1,96% p. a. | 1,98% p. a. | 2,01% p. a. | 2,03% p. a. |
Häufige Fragen zum Sparbrief der Volksbank
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lüneburger Heide eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lüneburger Heide eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.