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ein Junge schaut durch das Fernglas

Zinstreppe der Volksbank Lüneburger Heide

Mit der Zinstreppe können Sie schon jetzt von hohen Sparzinsen profitieren und bleiben trotzdem flexibel, wenn die Zinsen weiter steigen.

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    Ihre Vorteile

    Verzinsung

    Bis zu 2,00% Zinsen in der Zinstreppe sichern

    Planbar

    Feste Laufzeiten von 1, 2 und 3 Jahren

    Sicher

    Garantierte Zinsen und sichere Anlage

    Online

    Einfach einsehen und Laufzeiten im Blick behalten

    Was ist die Zinstreppe der Volksbank?

    Die Zinstreppe ist eine intelligente Geldanlage, bei der Ihr Anlagebetrag in mehrere gleich große Teilbeträge aufgeteilt und jeweils mit unterschiedlicher Laufzeit angelegt wird. Typischerweise werden drei Festgelder parallel eröffnet – für 1, 2 und 3 Jahre. So profitieren Sie von einer attraktiven, gestuften Verzinsung und sichern sich jedes Jahr planbare Zinserträge. Die Zinstreppe der Volksbank eignet sich besonders für Anleger, die Wert auf Übersichtlichkeit, Sicherheit und regelmäßige Liquidität legen.

    So funktioniert die Zinstreppe für Festgeld

    Beispiel: Sie investieren 15.000€. Die Summe wird gleichmäßig in drei 3 Teile zu je 5.000€ aufgeteilt. Jeder Teil wird in einem separaten Sparbrief zu einer unterschiedlichen Anlagedauer angelegt.

    • 2,00% p.a. Zinsen für 1 Jahr
    • 1,00% p.a. Zinsen für 2 Jahre
    • 1,00% p.a. Zinsen für 3 Jahre

    Nach dem ersten Jahr wird der fällige Teilbetrag (erster Sparbrief) erneut für drei Jahre angelegt – es entsteht ein rollierendes System. Dadurch bleiben Sie flexibel: Jedes Jahr wird ein Teilbetrag fällig, den Sie frei neu anlegen oder zur Verfügung nutzen können. Die Zinstreppe bietet Ihnen garantierte Zinssätze, eine erhöhte Flexibilität und reduziert das Risiko von Zinsschwankungen auf den gesamten Anlagebetrag.

    Illustration Zinstreppe

    Vorteile der Zinstreppe im Überblick

    • Planbare Zinserträge durch staffelweise Verzinsung und feste Laufzeiten
    • Jährliche Fälligkeit eines Teilbetrags erhöht Ihre finanzielle Flexibilität
    • Attraktive Zinssätze für verschiedene Laufzeiten, keine Kursrisiken
    • Einfaches Wiederanlegen: Automatische Wiederanlage („Prolongation“) möglich
    • Kapitalerträge bleiben übersichtlich und lassen sich über Freistellungsauftrag optimieren
    • Mindestanlagebetrag: Bereits ab 15.000 € gesamt möglich

    Zinstreppe berechnen und optimale Anlagestruktur finden

    Mit unserem Beratungsservice berechnen Sie Ihre individuelle Zinstreppe. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Zinserträge Sie bei flexibler Laufzeit erzielen. Verlängern Sie fällige Teilbeträge bequem oder kombinieren Sie mit weiteren Angeboten wie dem Sparbrief der Volksbank oder Tagesgeld-Konto der Volksbank. Lassen Sie sich persönlich beraten und nutzen Sie maßgeschneiderte Strategien für Ihre Festgeldanlage.

    In 3 Schritten die Zinstreppe abschließen

    Termin vereinbaren

    Über unsere Online-Terminvereinbarung können Sie ganz bequem einen Termin bei Ihrem persönlichen Berater vereinbaren.

    Jetzt Termin vereinbaren

    Beratungstermin

    Bei einem gemeinsamen Termin mit Ihrem persönlichen Berater könnnen Sie alle Details besprechen und die Anlage abschließen.

    Abschluss

    In Ihrem Online-Banking können Sie die Zinstreppe im Detail einsehen. Die Zinsen erhalten Sie als Gutschrift direkt auf Ihr Girokonto.

    Illustration Verlängerung der Zinstreppe

    Zinstreppe verlängern. So geht´s!

    Jedes Jahr endet die Laufzeit einer Stufe Ihrer Zinstreppe. Sie können flexibel entscheiden, ob Sie Ihr Erspartes zurück erhalten möchten, oder ob sie diese Stufe um weitere 3 Jahre verlängern. So bleibt der Rhythmus erhalten, sodass jedes Jahr ein Teil Ihres Ersparten frei wird.

    Häufige Fragen

    Was ist das Prinzip der Zinstreppe?

    Die Zinstreppe teilt den Anlagebetrag auf mehrere Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten und bietet so jährlich fällige Teilbeträge sowie einen stufenweisen Zinsertrag.

    Wie sicher ist mein Geld in der Zinstreppe?

    Bei der Zinstreppe handelt es sich um eine sehr sichere Geldanlage.
    Die Zinsen, die sie auf Ihr Erspartes erhalten, ändern sich während der Laufzeit ihrer Zinstreppe nicht und da sie nicht an der Börse gehandelt wird, können Sie ein Risiko durch Kursschwankungen ausschließen.

    Wie kann ich die Zinstreppe berechnen?

    Ihre Zinstreppe berechnen Sie, indem Sie den gewünschten Anlagebetrag gleichmäßig auf die festgelegten Laufzeiten (z. B. 1, 2, 3 Jahre) verteilen und für jeden Teil die entsprechenden Zinssätze berücksichtigen.

    Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag bei der Volksbank-Zinstreppe?

    Der Mindestanlagebetrag beträgt 15.000 € und wird auf drei gleich große Festgeldanlagen aufgeteilt.

    Wie viel Geld sollte ich in der Zinstreppe anlegen?

    Grundsätzlich können Sie so viel Geld anlegen, wie sie möchten. Ab dem Mindestanlagebetrag von 15.000€ können Sie die Summe flexibel wählen.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Geld sie in einer Zinstreppe anlegen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns. Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Zinstreppe.

    Kann ich meine Zinstreppe während der Laufzeit aufstocken?

    Bei Anlage der Zinstreppe legen Sie Ihre gewünschte Sparsumme fest.  Während der Laufzeit (zwischen 1 und 3 Jahren) können Sie die Anlagesumme nicht verändern.
    Dafür entscheiden Sie sich mit der Zinstreppe für eine sehr sichere und planbare Geldanlage ohne Kursschwankungsrisiko.

    Was passiert mit den fälligen Teilbeträgen?

    Am Ende jeder Laufzeit können Sie entscheiden, ob der fällige Teilbetrag wieder angelegt wird (Wiederanlage) oder zur freien Verfügung steht.

    Kann ich die Laufzeit der Zinstreppe verlängern?

    Sie können die Laufzeit der Zinstreppe ganz einfach verlängern lassen oder bei Anlage einer Zinstreppe die automatische Laufzeitverlängerung vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

    Welchwe Vorteile bietet de Zinstreppe gegenüber Festgeld mit nur einer Laufzeit?

    Mit der Zinstreppe profitieren Sie von mehr Flexibilität, regelmäßiger Liquidität und einer Risikostreuung über verschiedene Laufzeiten.

    Muss ich Steuern für meine Erträge zahlen?
    • Sie können vom sogenannten Sparerpauschbetrag profitieren. Dieser gibt an, bis zu welchem maximalen Betrag keine Steuern auf ihren Gewinn erhoben werden. Pro Person können bis zu 1.000€ (bei Ehepaaren bis zu 2.000€) an Zinserträgen steuerfrei erwirtschaftet werden. Möchten Sie diesen Freibetrag nutzen, reichen Sie einen Freistellungsauftrag ein.

      Diesen können Sie hier ganz einfach beantragen:

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Gewinne maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. (1.000€ für Einzelpersonen/ 2.000€ bei Ehepaaren) Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

    Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, werden per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abgeführt.

    Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.

    Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

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