Um Miteigentümer zu werden, zeichnen Mitglieder einen oder mehrere Anteile der Bank – bei uns je nach Intensität der Geschäftsverbindung bis zu 30 Anteile. Das Geschäftsguthaben aus diesen Anteilen macht einen Teil des Eigenkapitals aus. Dieses bestimmt den Handlungsrahmen der Bank. Das gezeichnete Geschäftsguthaben wird im Übrigen nicht verbraucht wie ein Mitgliedsbeitrag und unterliegt keinen Kursschwankungen. Bei Ausscheiden aus der Mitgliedergemeinschaft wird das Guthaben in vollem Umfang ausgezahlt.
Mitbestimmung per Vertreterversammlung
Als Eigentümer haben die Mitglieder Einfluss auf die Geschäftspolitik der Bank. Vertreten werden die über 83.000 Mitglieder unserer Volksbank dabei durch die Vertreterversammlung. Die 400 Vertreter werden alle vier Jahre gewählt; die letzte Wahl fand am 8. März 2022 statt.
Auf der Vertreterversammlung am 17. Mai 2022 berichtete der Vorstand über die wirtschaftliche Lage und erstattete seinen Bericht über das Jahr 2021. Naturgemäß standen dabei das Anlageverhalten unserer Kunden, die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Krieges auf die Wirtschaft und die Bank mit im Fokus. Die anwesenden Vertreter sprachen einstimmig Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat aus und damit auch ihr Vertrauen.