Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Lüneburger Heide eG. Machen Sie sich ein Bild von uns.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Unser Vorstand
Wir führen zum Erfolg - Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäftsführung und vertritt die Bank nach außen.
Gerd-Ulrich Cohrs
Antrieb: "Den genossenschaftlichen Gedanken ins heute und morgen transformieren"

Volksbanken stehen für Nähe, Verlässlichkeit, Solidität. Das sind wir seit über 160 Jahren. Möglich ist dies nur, weil wir unsere Wurzeln nutzen, um uns immer wieder modern und zeitgemäß aufzustellen. Unsere Werte sind heute aktueller denn je: Wir setzen nicht auf kurzfristige Erfolge sondern auf langfristige, nachhaltige Partnerschaft und Kundenbeziehungen.
Wachstum – Attraktivität – Stabilität (W.A.S.): mit unserer strategischen Ausrichtung sind wir seit Jahren erfolgreich. Gerade in unruhigen Zeiten haben sich die Werte Ihrer Volksbank Lüneburger Heide eG bewährt.
Ulrich Stock (Sprecher)
Antrieb: "Im Dialog mit unseren Kunden bleiben – auf jedem möglichen Kanal"

Unsere Kunden vertrauen uns! Dafür treten wir mit ihnen in den Dialog; dafür bieten wir regionale Nähe und sind dort, wo unsere Kunden sind. Nah sein heißt für uns, dem Kunden zuzuhören, ihn zu verstehen und ihm beste Beratung und Service zu bieten. Das geht im persönlichen Gespräch, aber genauso unter Einsatz moderner Technik und Kommunikationskanäle.
Unsere Mitarbeiter wissen, dass Veränderungen immer wieder neue Chancen bieten. Sie arbeiten engagiert mit hohem persönlichen Einsatz, um Kunden bestmöglich zu beraten. Dabei ist Technik Hilfsmittel für die Vertrauensbeziehung zwischen Menschen, gemeinsam mit Emotionen und sozialen Netzen sind sie der Schlüssel für unseren Erfolg.
Unser Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und lässt sich über die Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten. Er kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und er bestimmt die Zahl der Ausschussmitglieder. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses oder der Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Berichterstattung gegenüber der Vertreterversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs von der Vertreterversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz aus Arbeitnehmervertretern in der entsprechenden Anzahl.

- Dr. Dieter Herzog - Vorsitzender, selbst. Unternehmensberater
- Andreas Baier - stv. Vorsitzender, Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft
- Christine Horn - stv. Vorsitzende, Angestellte Volksbank Lüneburger Heide eG
- Sebastian Bartels - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
- Rainer Bühring - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
- Anke-Rea Conrad - Dipl.-Finanzwirtin, Finanzbeamtin
- Thomas Dannacker - Dipl.-Kaufmann
- Klaus Grünhagen - Dipl.-Ing. Agrar
- Marianne van Gunst - selbst. Hotelmeisterin
- Claudia Hausmann - selbst. Geschäftsführerin
- Heinz Inselmann - Oberstudienrat, Dipl.-Hdl.
- Kirsten Kreutz - Angestellte Volksbank Lüneburger Heide eG
- Stephan Kruse-Ring - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
- Henning Kuhlmann - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Uwe Meyer - selbst. Tischlermeister
- Günter Rühe - Dip.-Ing. Agrar, selbst. Landwirt
- Ute Schwanitz - selbst. Kauffrau
- Prof. Dr. Dirk von Schnakenburg - Professor für Betriebswirtschaftslehre
- Tanja Wohlgemuth - Angestellte Volksbank Lüneburger Heide eG
Die Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder - Die Vertreterversammlung ist die Interessenvertretung unserer mehr als 83.000 Mitglieder. Sie steht alle vier Jahre zur Wahl. Dabei haben alle Mitglieder die Möglichkeit aktiv an der Wahl teilzunehmen. Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat dabei jedes Mitglied eine Stimme.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Sie entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
