Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Lüneburger Heide eG. Machen Sie sich ein Bild von uns.

Unser Vorstand

Wir führen zum Erfolg - Der Vorstand ist verantwortlich für die Geschäftsführung und vertritt die Bank nach außen.

Ulrich Stock (Sprecher)

Digitalisierung, Innovation, Kompetenz

Ulrich Stock - Vorstand Volksbank Lüneburger Heide

Unsere Kunden vertrauen uns, denn wir sind die Bank in der Region. Wir sind ein fairer und verlässlicher Partner in allen Finanzfragen. Eine offene und ehrliche Kommunikation auf allen Kanälen ist uns wichtig. Sowohl im persönlichen Gespräch als auch durch den Einsatz modernster Technik und Kommunikationskanäle.

Unsere Mitarbeiter sind sich bewusst, dass Veränderungen neue Chancen bieten. Sie arbeiten engagiert und mit großem persönlichem Einsatz, um unsere Kunden bestmöglich zu beraten. Unterstützt werden sie dabei durch neueste Technik und innovative Produkte und Services.

Gerd-Ulrich Cohrs

Gemeinschaft, Beständigkeit, Regionalität

Unsere Volksbank ist seit über 100 Jahren für ihre Nähe, Verlässlichkeit und Solidarität bekannt. Als lokal verwurzelte Genossenschaftsbank passen wir uns kontinuierlich aktuellen Entwicklungen an und stellen uns seit jeher zeitgemäß auf. Unsere Werte sind heute wichtiger denn je, denn wir legen großen Wert auf langfristige und partnerschaftliche Kundenbeziehungen.

Dank unserer strategischen Ausrichtung sind wir seit vielen Jahren erfolgreich. Gerade in turbulenten Zeiten haben sich die Werte und Prinzipien der Volksbank Lüneburger Heide eG bewährt.


Unser Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und lässt sich über die Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten. Er kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und er bestimmt die Zahl der Ausschussmitglieder. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses oder der Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Berichterstattung gegenüber der Vertreterversammlung.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs von der Vertreterversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz aus Arbeitnehmervertretern in der entsprechenden Anzahl.

Aufsichtsrat der VBLH
  • Prof. Dr. Dirk von Schnakenburg - Vorsitzender, Professor für Betriebswirtschaftslehre
  • Jan-Peter Alvermann - selbst. Landwirt
  • Sebastian Bartels - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Prof. Dr. Kerstin Brockelmann, Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Marketing
  • Rainer Bühring - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Anke-Rea Conrad - Dipl.-Finanzwirtin, Finanzbeamtin
  • Cynthia Ferdinand - Angestellte Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Klaus Grünhagen - stv. Vorsitzender, Dipl.-Ing. Agrar
  • Claudia Hausmann - selbst. Geschäftsführerin
  • Heinz Inselmann - Oberstudienrat, Dipl.-Hdl.
  • Henning Kuhlmann - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Marc-Oliver Mahnke - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Christoph Meinke - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Carsten Schmidt - Angestellter Volksbank Lüneburger Heide eG
  • Michael Schreyer - Dipl-Kfm. Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Jennifer Smoch - Geschäftsführerin und Syndikusrechtsanwältin bei der Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg
  • Ruth Staudenmayer - Geschäftsführerin

Die Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder - Die Vertreterversammlung ist die Interessenvertretung unserer mehr als 83.000 Mitglieder. Sie steht alle vier Jahre zur Wahl. Dabei haben alle Mitglieder die Möglichkeit aktiv an der Wahl teilzunehmen. Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat dabei jedes Mitglied eine Stimme.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Sie entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

Abstimmung Vertreterversammlung