Baukindergeld: Die Immobilienförderung für Familien

Der Wunsch nach einem Eigenheim ist weit verbreitet. Mit dem Baukindergeld gibt es ein staatliches Förderinstrument, das die Selbstnutzung von Haus und Wohnung einer Familien subventioniert. Hier erfahren Sie, wie Sie sich diese Förderung sichern können.

Was ist das Baukindergeld?

Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, können Sie staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Baukindergeld ist eine finanzielle Förderung für Familien beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Über einen Zeitraum von zehn Jahren bekommen Sie pro Jahr und Kind 1200 Euro. Eine Rückzahlung der Förderung ist nicht vorgesehen.


Wer sich bei der Frage „Mieten oder Kaufen“ für den Kauf eines Eigenheims entscheidet, kann als Familie von finanziellen Zuschüssen profitieren. Sowohl für den eigenständigen Bau als auch den Kauf einer vorhandenen Immobilie gibt es KfW-Zuschüsse. Eines dieser enorm hilfreichen Fördergelder ist das KFW-Baukindergeld.

Voraussetzungen, um Baukindergeld zu beantragen

Finanzielle Unterstützung bei kapitalintensiven Maßnahmen wie einem Hausbau oder -kauf klingt verlockend. Doch nicht jede Familie hat einen Anspruch, um vom staatlichen Zuschuss zu profitieren. Beim Vorliegen der folgenden Baukindergeld-Voraussetzungen können Sie Ihren Baukindergeld-Antrag mit Aussichten auf Erfolg einreichen:

  • Kaufvertrag/Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021
  • Immobilienpreis ist höher als die Förderungshöhe
  • Einzige Immobilie im Eigentum der Familie
  • Selbstnutzung des Wohneigentums
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
  • Haushaltseinkommen pro Jahr unter 90.000 Euro (bei einem Kind; für jedes weitere Kind 15.000 Euro mehr)

Die Konditionen der Förderung

Familien oder Alleinerziehende mit Kind können das KfW-Baukindergeld nutzen. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro. Über einen zehnjährigen Zeitraum zahlt die KfW Entwicklungsbank 1.200 Euro jährlich für Ihre Immobilie aus. Einzig und allein bei einem Wohnsitz in Bayern profitieren Sie von abweichenden Konditionen. Der Freistaat Bayern fördert das Eigenheim für Familien mit 1.500 Euro jährlich. Die Haushaltseinkommensgrenzen für die Bezuschussung durch das Baukindergeld orientieren sich an der im Haushalt lebenden Kinderanzahl.

  • Bei einem Kind ist die Bezuschussung bis zur Einkommensgrenze von 90.000 Euro möglich
  • Bei zwei Kindern ist die Bezuschussung bis zur Einkommensgrenze von 105.000 Euro möglich
  • Bei drei Kindern ist die Bezuschussung bis zur Einkommensgrenze von 120.000 Euro möglich
     

Vorteile des Baukindergelds

Ihre Checkliste für den Hauskauf sollte die Prüfung möglicher Zuschüsse umfassen. KfW-Förderungen wie das Baukindergeld verringern Ihre finanzielle Belastung durch den Kauf eines Eigenheims. Eine Rückzahlung der Zuschüsse ist nicht erforderlich. Zudem ist die KfW-Förderbank ein vertrauensvoller Partner. Als Familie profitieren Sie abhängig und gestaffelt von der Kindeszahl. Wenn Familien mit einem Kind Zuschüsse beantragen, fallen diese geringer aus, als dies bei hohen Kinderzahlen der Fall ist. Infolgedessen gilt das Baukindergelds als eine faire Unterstützung für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen.

In wenigen Schritten die finanzielle Unterstützung beantragen

Häufig gefragt

Gibt es einen Anspruch auf finanzielle Förderung, wenn das Kind erst nach Kauf und Einzug geboren wird?

Bei der Bewilligung der Förderung werden nur diejenigen Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren sind und im Haushalt leben.

Wann ist die Beantragung von Baukindergeld möglich?

Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Bau­kinder­geld stellen, wenn Sie Ihre Wohn­immobilie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 gekauft haben oder Ihnen die Bau­genehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unter­zeichnung des notariellen Kauf­vertrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug stellen.

Bekommt jede Familie finanzielle Unterstützung für das Eigenheim?

Nicht jede Familie kann das KfW-Baukindergeld beantragen. Einkommensgrenzen setzen einen Rahmen für die staatliche Förderung. Die von Kindern abhängige Förderung gibt es beispielsweise bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 90.000 Euro, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Für jedes weitere Kind wird die Grenze um 15.000 Euro angehoben. Bei zwei Kindern steigt die Einkommensgrenze also bereits auf 105.000 Euro. Weitere Bewilligungskriterien sind die Anzahl der Immobilien im Familienbesitz und das Kaufdatum bzw. das Datum der Baugenehmigung. Zudem darf die Familie kein Eigentümer einer Wohnimmobilie sein.

Lässt sich das Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination von Baukindergeld und weiteren KfW-Förderungen möglich. Eine Verbindung des KfW-Baukindergelds ist beispielsweise mit den Zuschüssen für Energieeffizientes Bauen, Energieeffizientes Sanieren oder dem Altersgerechten Umbau möglich.

Gibt es finanzielle Unterstützung nur für die Erstgeborenen?

Die finanzielle Bezuschussung Ihres selbstgenutzten Eigenheims gibt es für jedes Kind. Pro Kind können Sie einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro bekommen.

Läuft die Förderung aus, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet?

Für den staatlichen Zuschuss genügt es, wenn Ihr Kind bei der Antragsstellung unter 18 Jahre alt war.

Gibt es finanzielle Unterstützung für Immobilienkäufe im Jahr 2021?

Die KfW-Förderung ist zeitlich befristet. Der Gesetzgeber hat sich für eine maximale Förderung von zwei Milliarden Euro entschieden, sodass die Zuschüsse für Kaufverträge und Baugenehmigungen bis zum 31.03.2021 möglich sind. Momentan gibt es Überlegungen, die Hoffnung auf eine Verlängerung des Unterstützungszeitraums machen.