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Blick auf das Baugebiet mit Bagger

Ihr Grundstück in Dibbersen

Willkommen im Neubaugebiet „Sonnenberg“ im Ortsteil Dibbersen der Stadt Buchholz in der Nordheide.

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Dibbersen ist ein charmantes Dorf im Landkreis Harburg in Niedersachsen und gehört zur Stadt Buchholz in der Nordheide. Die idyllische Ortschaft liegt eingebettet in die sanfte Hügellandschaft der Nordheide und bietet eine gelungene Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Erreichbarkeit.

Die Nähe zur Autobahn A1 macht Dibbersen besonders attraktiv für Pendler: Hamburg ist in etwa 30 Minuten mit dem Auto erreichbar, ebenso wie die Städte Bremen und Lüneburg. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut – Buslinien verbinden Dibbersen regelmäßig mit Buchholz und den umliegenden Gemeinden.

Dibbersen zeichnet sich durch eine familienfreundliche Infrastruktur aus. Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung sind in wenigen Minuten erreichbar – entweder direkt im Ort oder im nahegelegenen Buchholz. Die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten: Wander- und Radwege durch die Nordheide, Reitvereine, Sportanlagen und kulturelle Veranstaltungen sorgen für eine hohe Lebensqualität.

Besonders hervorzuheben ist das harmonische Ortsbild mit gepflegten Einfamilienhäusern, historischen Gebäuden und viel Grün. Die Dorfgemeinschaft ist lebendig und offen – ideal für Familien, Naturliebhaber und alle, die ein ruhiges Zuhause mit guter Anbindung suchen.

Alle Fakten auf einen Blick - Ihr Grundstück in Dibbersen

Spatenstich für das Baugebiet "Sonnenberg" in Dibbersen
  • Bebauungsplan „Sonnenberg“ der Stadt Buchholz in der Nordheide
  • Bauliche Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
  • Art der Wohngebäude: EFH und DH mit 1-2 Wohneinheiten, RH mit 1 Wohneinheit
  • Grundflächenzahl:  0,3-0,4
  • Zahl der Vollgeschosse: 1
  • Grundstücksgrößen: 501 m² - 723 m² (EFH), 366 m²- 434 m² (DH),  150 m² - 474 m² (RH)
  • Kaufpreise: 360 - 380 €/m² je nach Lage und Grundstücksart

Grundstück im Sonnenberg kaufen

Die Vermarktung der Grundstücke wird voraussichtlich Anfang 2026 beginnen. Die Erschließung wird durch unser Tochterunternehmen, die Baulanderschließungsgesellschaft „Gesellschaft für Entwickeln und Bauen mbH“,  erfolgen. Der Verkauf der Grundstücke durch unsere Tochter "Immo-Konzepte GmbH" kann erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die Stadt Buchholz i.d.N legt großen Wert auf klimaneutrales Bauen. Hierzu wird eine Informationsveranstaltung im Frühjahr 2026 angeboten. Wir sind ebenso angehalten, die Grundstücke zuerst Interessenten aus Dibbersen und Umgebung anzubieten. Rückkehrer und Rückkehrerinnen sollen ebenfalls bei der Vergabe bevorzugt werden. Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage daher auch Angaben zu Ihrer persönlichen Verbindung zu Dibbersen an.

Ihr Weg zum eigenen Grundstück

Anfrageformular ausfüllen

Wenn Sie Interesse an einem Grundstück im Sonnenberg in Dibbersen haben, füllen Sie unser Formular aus. Mit nur 4 Angaben und Ihren Kontaktdaten sind Sie bei uns als Interessent/in hinterlegt. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, wenn wir Neuigkeiten zur Vergabe der Grundstücke haben.

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offene Fragen klären

Bei Ihnen sind Fragen bezüglich des Baugebiets aufgekommen? Kontaktieren Sie gerne einen Ihrer Ansprechpartner per Telefon oder E-Mail. Friederike Bischoff und Andreas Gerdau führen mit Ihnen gerne ein Erstgespräch und klären alle offenen Fragen.

Finanzierung

Damit das Projekt „Eigenheim“ erfolgreich starten kann, benötigen Sie eine passende Baufinanzierung, die an Ihre Bedürfnisse anknüpft. Unser Experte, Andreas Gerdau, hilft Ihnen dabei, die optimale Lösung zu finden und erstellt Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung.

Baubeginn

Wenn alle Rahmenbedingungen geklärt sind, wird der Kaufvertrag im Notariat unterzeichnet. Der mögliche Baubeginn richtet sich nach der Baureife, also sobald alle notwendigen Leitungen verlegt sind. In Dibbersen wird die Baureife voraussichtlich im Sommer 2026 gegeben sein.

Ihre Ansprechpartner

Friederike Bischoff und Andreas Gerdau im neuen Baugebiet in Dibbersen

Immobilienmaklerin

Friederike Bischoff
bischoff@vblh-immokonzepte.de
04181-286 193

Baufinanzierungsexperte

Andreas Gerdau
baufinanzierung@vblh.de
04181-286 170

Baulanderschließung - So schaffen wir Wohnraum in unserer Region

Die Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Lüneburger Heide eG mit Sitz in Winsen (Luhe) und hat umfangreiche Erfahrung im Bereich Baulanderschließung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten jeden Tag daran, neues Wohnbauland südlich der Elbe für Sie zu erschließen.
Im ländlichen als auch im urbanen Raum realisieren wir Projekte in und um die Lüneburger Heide. Dabei achten wir darauf, dass unser Angebot sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. So planen wir Grundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser.

Informieren Sie sich gern über verfügbare Grundstücke in unseren anderen Baugebieten bei unserer Tochter Immo-Konzepte GmbH.

Teambild der GEB

Häufige Fragen zu Baugebieten

Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?

Ein Bebauungsplan gibt Kommunen die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet zu steuern. Mit einem B-Plan wird ein neues Baugebiet nach den Wünschen der Gemeinde gestaltet und es wird Baurecht geschaffen. Der Bebauungsplan regelt u.a.

  • welche Haustypen in dem Gebiet stehen dürfen
  • das Maß der Nutzung
  • den Verlauf der Baugrenzen
  • die Anzahl der Stockwerke
  • die Gesamthöhe eines Gebäudes
  • die zulässigen Dachformen und -neigungen
  • die Art und Weise von Bepflanzungen
  • und Weiteres

Nicht jeder Bebauungsplan trifft genaue Aussagen zu jedem der aufgezählten Punkte. Im Zuge des Bauleitverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfrist die Möglichkeit sich zu beteiligen. Ein Bebauungsplan kann auch nachträglich über ein Gebiet aufgestellt werden, wenn die Gemeinde die zukünftige Bebauung regeln möchte.

Was bedeutet die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Diese beiden Zahlen geben vor, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks innerhalb der Baugrenzen bzw. des Baufensters bebaut werden darf.

Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt den Anteil der max. Fläche vor, die bebaut werden darf. Beispiel: Die GRZ beträgt 0,2, das Grundstück ist 1.000 m² groß,  die überbaute Fläche darf max. 200 m² betragen. Hierzu zählt neben dem Haus in der Regel auch das Carport oder die Garage.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksgröße. Beispiel: Bei einer GFZ von 0,3, einer Grundstückgröße von 1.000 m² dürfen max. 300 m² Geschossfläche errichtet werden.

Was ist ein Vollgeschoss?

Die Anzahl der Geschosse ist i.d.R in einem Bebauungsplan vorgegeben. In einem Neubaugebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern wird häufig auf eine 1 1/2 fache Geschossanzahl verwiesen. Was bedeutet das?  

Da die Definition eines Vollgeschosses von Bundesland zu Bundesland variiert, ist der Blick in die Landesbauordnung erforderlich. Für Niedersachsen gilt folgendes:

"Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mind. der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die lichte Höhe über mehr als 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat."
Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung

Umgesetzt auf die 1 1/2 Geschosse heißt es, dass unten ein Vollgeschoss ist und die Fläche darüber mind. 1/3 kleiner sein muss als unten. Dies wird durch die Dachschrägen geregelt.

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