Bekanntmachung
Wahl zur Vertreterversammlung
Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute bis zum Wahltag in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß §3 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 29. Dezember 2025, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 400 wählbare Vertreter und eine ausreichende Zahl von Ersatzvertretern enthalten; eine Zahl von 150 Mitgliedern ist in jedem Fall ausreichend, um einen Wahlvorschlag einreichen zu können (§3 Abs. 1 der Wahlordnung). Hierbei sind die Voraussetzungen gemäß §3 Abs. 2 der Wahlordnung zu beachten, wonach ein Mitglied nur auf einer Liste kandidieren darf.
Winsen/Luhe, 15. Dezember 2025
Der Wahlausschuss
Silvia Mennerich
Vorsitzende