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Vertreter während der Wahl

Vertreterwahl 2026

Unsere Mitglieder wählen die neue Vertreterversammlung

Bekanntmachung

der gewählten Vertreter

Nachdem der Wahlausschuss die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter festgestellt hat, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste gemäß § 43 a Abs. 6 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 10 der Wahlordnung ab dem 13.02.2026 für die Dauer von zwei Wochen in den Filialen unserer Bank während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift dieser Liste verlangen.

 

Winsen/Luhe, 12. Februar 2026

Der Wahlausschuss
Silvia Mennerich
Vorsitzende


Bekanntmachung

zur Wahl zur Vertreterversammlung

 

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am

Dienstag, 20. Januar 2026

statt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bis zum heutigen Tage in der Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus. Die Stimmen können in den Filialen unserer Bank während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Winsen/Luhe, 09. Januar 2026

Der Wahlausschuss
Silvia Mennerich
Vorsitzende


Bekanntmachung

Wahl zur Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute bis zum Wahltag in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß §3 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 29. Dezember 2025, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 400 wählbare Vertreter und eine ausreichende Zahl von Ersatzvertretern enthalten; eine Zahl von 150 Mitgliedern ist in jedem Fall ausreichend, um einen Wahlvorschlag einreichen zu können (§3 Abs. 1 der Wahlordnung). Hierbei sind die Voraussetzungen gemäß §3 Abs. 2 der Wahlordnung zu beachten, wonach ein Mitglied nur auf einer Liste kandidieren darf.

 

Winsen/Luhe, 15. Dezember 2025
 

Der Wahlausschuss

Silvia Mennerich

Vorsitzende