Was ist ein Kündigungsgeld-Konto bei der Volksbank?
Das Kündigungsgeld-Konto VR Prime BonusZins der Volksbank Lüneburger Heide ist eine sichere und flexible Geldanlage, die sich besonders für Sparer eignet, die ihr Kapital kurzfristig parken und dennoch von attraktiven Kündigungsgeld Zinsen profitieren möchten. Das Guthaben ist nicht fest gebunden, sondern kann nach einer kurzen Kündigungsfrist ganz oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Laufzeit ist unbefristet, Zuzahlungen sind jederzeit möglich, und auch die Mindestanlagesumme ist mit 5.000 Euro moderat.
Ihre Vorteile
Verzinsung
Bis zu 1,30% Zinsen auf das Kündigungsgeld sichern
Flexibel
Kurze Kündigungsfrist von 35 Tagen sorgt für Flexibilität
Ihr Bonus
Der Zinssatz richtet sich nach Ihrem Status im Bonusprogramm
Online
Online eröffnen und gleich im Online-Banking einsehen
Vorteile des Kündigungsgelds bei der Volksbank
- Flexible Verfügbarkeit nach kurzer Kündigungsfrist (nur 35 Tage)
- Zuzahlungen und Teilkündigungen jederzeit möglich
- Attraktive, variable Zinssätze
- Kostenlose Kontoführung bei vielen Volksbanken
- Sicherheit durch Einlagensicherung bei Kreditinstituten der Volks- und Raiffeisenbanken
- Zinsgutschrift monatlich, vierteljährlich oder jährlich
Welchen Zinssatz bekommen Sie für Ihr Kündigungsgeld?
Der Zinssatz richtet sich nach Ihrem Status im Bonusprogramm. Je höher Ihr Status ist, desto mehr Zinsen erhalten Sie auf Ihr Kündigungsgeld. Hier sehen Sie auf einen Blick, wie viele Zinsen Sie bekommen!
Kündigungsgeld-Konto einfach online eröffnen.
Diese Angaben brauchen wir:
1. Anlage
-> Wählen Sie Ihren Anlagebetrag und geben Sie ein Referenzkonto an
2. Persönliche Daten
-> Geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Ihre Kontaktinformationen an
3. Zusammenfassung & Abschluss
-> Überprüfen Sie Ihre Angaben, bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen und senden Sie den Antrag ab
Steuerliche Behandlung von Kündigungsgeld
Die auf dem Kündigungsgeld-Konto erzielten Zinsen zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungssteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie den Sparerpauschbetrag (1.000€ für Singles, 2.000€ für Eheleute oder Lebenspartnern) nutzen, um Kündigungsgeld Zinsen bis zu dieser Grenze steuerfrei zu stellen. Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und so eine Steuerbefreiung für Ihre Kapitalerträge erhalten. Ohne Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab.