Mit wenigen Klicks zum Spendenglück

Sommer 2022 - Lesezeit: 3 Minuten

Mit der Crowdfunding-Plattform „Viele schaffen mehr“ bietet die Volksbank Lüneburger Heide ein zeitgemäßes Tool zum Spendensammeln an. Hier eine kurze Anleitung, wie Vereine ihr Projekt auf der Plattform starten können.

Crowdfunding

140 Projekte mit 700.000 Euro Spendensumme – davon 237.000 Euro als Zuschuss der Volksbank Lüneburger Heide: Das ist die Zwischenbilanz der Crowdfunding-Plattform „Viele schaffen mehr“ nach fünf Jahren (mehr Informationen hier). Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen können ihre Spendenprojekte jederzeit kostenlos auf der Plattform einstellen. „Und das geht ganz leicht“, sagt Elke Baunack, die die Plattform seit Beginn bei der Volksbank betreut.

Screenshot Crowdfunding-Plattform VBLH
Unsere Crowdfunding-Plattform

Lieber sachlich als blumig

Wer auf der Website auf den orangefarbenen Knopf „Projekt starten“ drückt, kann sich nach kurzer Auswahl eines Benutzernamens und eines Passworts gleich an die Beschreibung seines Projekts machen. Zunächst muss ein Titel mit maximal 70 Zeichen gefunden werden. „Das wird später auf unserer Übersichtsseite die Überschrift, die muss das Vorhaben also möglichst prägnant und sachlich beschreiben. Es sollte nicht zu blumig werden“, erklärt Baunack.

Auf der kommenden Seite wird der Nutzer dann durch verschiedene Unterrubriken geleitet. Die meisten davon sind selbsterklärend, beispielsweise der Projektort oder die Einordnung des Vorhabens in eine der vorgegebenen Kategorien.

Gruppenumarmung
Gemeinsam mehr erreichen

Selbsteinschätzung des Projektziels

Die wichtigsten Angaben sind das „Fundingziel“ und das „Projektende“. „Vor allem bei der gewünschten Projektsumme müssen sich die Teilnehmer selbst gut einschätzen“, erklärt die langjährige Volksbankmitarbeiterin. „Hier kommt es darauf an, wie hoch das eigene Mobilisierungspotenzial ist. Wie viele Mitglieder habe ich, wie viele Freunde, Bekannte oder Firmen würden das Projekt unterstützen?“ Ein zusätzlicher Vorteil: „Für je 10 Euro geben wir als Bank zusätzlich 10 Euro dazu“, erläutert Elke Baunack.

Elke Baunack
Elke Baunack, Projektbegleitung für „Viele schaffen mehr“

Bei der Laufzeit sind 90 Tage vorgegeben. „Die Erfahrung zeigt, dass vor allem am Anfang eines Projektes die Spendenbereitschaft sehr hoch ist. Zur Halbzeit flacht sie jedoch oft ab, so das nur eins hilft: werben, werben, werben.“ Wenn ein Projekt die 100 Prozent vor Projektende erreicht hat, kann man es vorzeitig beenden oder bis zum Ende weiterlaufen lassen, um zusätzliche Spenden zu generieren. Für alle Spenden über dem Projektziel gibt es von der Volksbank allerdings keine Zuzahlungen mehr.

Was es dabei zu beachten gilt: Wird die angepeilte Summe nicht erreicht, war das Crowdfunding nicht erfolgreich und die Spender erhalten ihr Geld zurück. „Im Zweifel sollte man das Ziel also lieber etwas niedriger ansetzen. Übertreffen darf man es nämlich jederzeit.“ Natürlich spielen auch die Kosten der geplanten Anschaffung bei dem Fundingziel eine Rolle. „Es ist oft so, dass die Vereine nicht die gesamte Summe über Crowdfunding finanzieren, sondern nur einen Anteil“, erklärt Elke Baunack.

„Im Zweifel sollte man das Spendenziel lieber etwas zu niedrig ansetzen. Überfinanzieren kann man nämlich jederzeit.“

Werbemittel werden voll automatisiert erstellt

Mit Bildern und Videos sollte das geplante Projekt dann noch illustriert werden. Der Clou: Im Unterpunkt „Kommunikation“ werden anschließend auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen professionelle Vorlagen für den Druck von Flyern und Postkarten erzeugt – und das vollautomatisch. Mit deren Hilfe können die Vereine anschließend für das Projekt werben. Sogar ein QR-Code mit Link zur Projektseite ist bereits integriert.

Etwas aufwendig – aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Geldwäsche leider unumgänglich – ist am Ende noch die Selbstauskunft, die je nach Rechtsform variiert (siehe Infokasten). Der Projektstarter muss zudem seine Identität nachweisen. „Letzteres geht aber ganz schnell durch das Vorlegen des Personalausweises in einer unserer zahlreichen Filialen. Und wer bereits bei uns Kunde ist, der kann sich den Weg oft auch sparen, weil er bereits legitimiert ist.“

Wer muss welche Dokumente vorlegen?

Je nach Rechtsform müssen die teilnehmenden Vereine und Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben verschiedene Dokumente hochladen bzw. vorlegen.

Eingetragener Verein

  • Vereinsregisterauszug
  • Vereinssatzung
  • Vertretungsvollmacht (sofern der Projektstarter nicht als alleinvertretungsberechtigt im Registerauszug aufgeführt ist)

Stiftung

  • Dokumente zum Nachweis der Existenz der Stiftung, z. B. Anerkennungsurkunde
  • Stiftungssatzung
  • Ggf. Liste der wirtschaftlich Berechtigten für Stiftungen

Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kirchen, Gemeinden etc.

  • Gründungsunterlagen zur Existenz der Körperschaft
  • Satzung
  • Auszug aus Amtsblatt (öffentliche Bekanntmachungen)
  • Notarielle Bestätigung – Ernennungsurkunden, Unterlagen zur Ermittlung fiktiver wirtschaftlich Berechtigter (Vorstand, Stiftungsräte usw.)
  • Ggf. Vollmacht für einen nicht alleinvertretungsberechtigten Projektstarter von der nächsthöheren Stelle
  • Schreiben/Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Vollmachtgeber der nächsthöheren Stelle angehört

Anforderungen für andere Rechtsformen (z. B. gGmbH, Genossenschaft, nicht eingetragener Verein) auf Anfrage

Bei Fragen einfach Kontakt aufnehmen

Elke Baunack weiß: „Dieser Teil des Prozederes hört sich vielleicht etwas kompliziert an, aber am Ende haben es noch alle geschafft. Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann sich natürlich auch jederzeit an mich wenden.“

Elke Baunack ist erreichbar unter der Telefonnummer 05191/9658032 oder per E-Mail: elke.baunack@vblh.de.

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