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Ihre Zustimmung ist gefragt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass Banken und Finanzdienstleister Vertragsänderungen – insbesondere zu Preisen oder Geschäftsbedingungen – nicht mehr ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung umsetzen dürfen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Informationen

Sie erhalten über alle wesentlichen Änderungen an unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Preisen und Konditionen eine Information. Diesen Änderungen müssen Sie aktiv zustimmen, eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ ist nicht mehr zulässig.

Zustimmung

Sobald Änderungen anstehen, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung – per Post, ins E-Postfach oder über das Online-Banking. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die Änderungen zu prüfen und uns Ihre Zustimmung zu erteilen. Dies kann in der Regel per Telefon, in einer Filiale und im Online-Banking erfolgen.

Transparenz

Das BGH-Urteil stärkt Ihre Rechte als Kundin oder Kunde, indem es Transparenz schafft und sicherstellt, dass Sie aktiv über Vertragsbedingungen entscheiden können.

Was müssen Sie jetzt tun?

Aktuell benötigen wir für folgende 2 Themen Ihre Zustimmung:

VR Prime Bonusprogramm und Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Damit unsere Zusammenarbeit in bewährter Weise fortgeführt werden kann, benötigen wir bei den folgenden Änderungen Ihre aktive Zustimmung:

    • Änderungen im VR Prime Bonusprogramm
    • Anpassungen im Preis- und Leistungsverzeichnis
    • Änderungen Ihrer zukünftigen Girocard

    Für die Umsetzung brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch und erteilen uns Ihre Zustimmung. Dazu haben Sie entweder per Post oder im Online-Banking (E-Postfach) ein gesondertes Anschreiben erhalten.

Standard-und Echtzeitüberweisungen - Empfängerüberprüfung (Verification of Payee VOP)
  • Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen. Diese treten nach einer Übergangsfrist zum 9. Oktober vollends in Kraft. Sie sehen vor, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den bei der Bank gespeicherten Empfängerdaten abgeglichen werden müssen (Verification of Payee - kurz "VOP"). Abgeglichen werden der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin und die IBAN.

    Die neuen Regularien führen dazu, dass wir unsere Sonderbedingungen anpassen müssen. Das geht nur mit Ihrer aktiven Zustimmung.

    Für die Umsetzung brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch und erteilen uns Ihre Zustimmung. Dazu haben Sie entweder per Post oder im Online-Banking (E-Postfach) ein gesondertes Anschreiben erhalten.

Hinweis: Mit der Zustimmung schließen Sie keine neuen Produkte ab.  

Häufige Fragen zur Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VOP)

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?

Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhinden. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn Geld das einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgeholt werden.

Bei einer positiven Empfängerprüfung haftet die ausführende Bank dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Für welche Überweisungen gilt die Empfängerüberprüfung?

VOP gilt für alle SEPA-Überweisungen zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb der EU / des EWR. Dazu zählen auch Echtzeitüberweisungen. Auf welchem Weg die Zahlungen erfolgen, ist dabei egal. Überprüfungen finden immer statt - zum Beispiel am Schalter, am SB-Terminal, im Onlinebanking, in Zahlungsverkehrsprogrammen oder auch bei beleghaften Überweisungen, sofern Sie diese persönlich in der Bank veranlassen.

Ausnahmen gibt es nur für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden, wenn diese mehr als eine Überweisung zeitgleich einreichen (sogenannte "Sammler").

Was müssen Überweisende berücksichtigen?

Die Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. zur Zahlungsempfängerin müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.

Bitte nehmen Sie demnach keine Überweisungen mit der Angabe

  • des Spitznamens einer Person vor.
  • des privaten Namens vor, wenn das Konto auf eine Firma läuft.
  • der Firma vor, wenn das Konto auf den Vor- und Zunamen des oder der Gewerbetreibenden läuft.
Was passiert, wenn die Empfängerdaten beim Abgleich nicht übereinstimmen?

Ist der Abgleich fehlgeschlagen, weil die Empfängerdaten nicht mit dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinahberin übereinstimmen, erhalten Sie einen Hinweis. 

Es gibt drei Stufen der Übereinstimmung:

  • Grün ("match") = Alle Angaben stimmen überein. 
  • Gelb ("close match") = Es liegen leichte Abweichungen vor (zum Beispiel "T. Raiffeisen" anstelle von "Toni Raiffeisen").
  • Rot ("no match") = Die Angaben stimmen nicht überein (zum Beispiel "Motorschmiede TR" anstelle von "Toni Raiffeisen").

Sie können entscheiden, ob Sie das Geld trotz Abweichung überweisen möchten. In diesem Fall übernehmen Sie allerdings auch das Risiko und verzichten auf einen Erstattungsanspruch. Dies gilt schon ab der Stufe "gelb" (close match).

Bei Überweisungen im grünen Bereich ("match") haftet die Bank für falsche Überweisungen.

Häufige Fragen zu Zustimmungen in der Volksbank

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbanken auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Wie kann ich bei meiner Volksbank Zustimmen?

Ihr Zustimmung können Sie ganz bequem im Online-Banking oder per Telefon erledigen. Alternativ können Sie auch in einer Filiale vor Ort den Änderungen zustimmen.

Wie erfahre ich über Änderungen in meiner Volksbank?

Wir kontaktieren alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking, im Elektronischen Postfach oder einen Brief.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssen.