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Mietkautionsbürgschaft der Volksbank: Ihre flexible Lösung für Mietverhältnisse

Die Mietkautionsbürgschaft der Volksbank ermöglicht es Mietern, die gesetzlich geforderte Kaution ohne hohe Kapitalbindung zu leisten. Die Mietkautionsversicherung sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Absicherung im Mietvertrag – für beide Parteien.

Vorteile der R+V-MietkautionsBürgschaft

Für Mieterinnen und Mieter

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Art der Kautionsversicherung, die statt einer klassischen Mietkaution verwendet wird. Anstelle der Zahlung der gesamten Mietkaution auf ein Mietkautionskonto können Mieter eine Bürgschaftsurkunde von der Volksbank vorlegen, die im Falle von Schadensansprüchen des Vermieters greift. Für Mieter bietet diese Lösung den Vorteil, dass die Mietkaution nicht auf dem klassischen Kautionskonto gebunden werden muss und das freigewordene Kapital für andere Zwecke genutzt werden kann.

Vorteile der Mietkautionsbürgschaft bei der Volksbank

Die Mietkautionsbürgschaft der R+V ist die ideale Lösung für alle, die bei der Wohnungsanmietung nicht die gesamte Kautionssumme hinterlegen möchten. Sie bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, die Mietsicherheit zu gewährleisten. Durch die Bürgschaftsurkunde ist der Vermieter abgesichert, während der Mieter eine flexible und sofortige Alternative zur traditionellen Mietkaution erhält. So können Mieter ihr Geld in wichtigen Lebensbereichen wie dem Umzug oder der Einrichtung der Wohnung besser einsetzen.

Flexibel

  • Wenn die vermietende Person einverstanden ist, können Sie die Bürgschaft nachträglich für ein bestehendes Mietverhältnis abschließen. Die Bürgschaftsurkunde ersetzt dann Ihre Kaution.
  • Sie zahlen Ihren Versicherungsbeitrag im Voraus monatlich oder jährlich.
  • Es gibt keine Mindestlaufzeit und die Bürgschaft ist täglich kündbar.

Passgenau

  • Sie zahlen Ihren Versicherungsbeitrag nur so lange, bis Sie die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters bei der R+V eingereicht haben.
  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft bekommen Sie im Young- und Standard-Tarif.
  • Die Bürgschaft deckt auch hohe Kautionssummen ab.

Einfach

  • Die R+V übernimmt für Sie die Mietkautionsbürgschaft und damit die Haftung gegenüber der vermietenden Partei.
  • Falls Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, geben Sie sie innerhalb der ersten 30 Tage beitragsfrei zurück.
  • Sie beantragen die Bürgschaft online. Nach Abschluss erhalten Sie die Urkunde zeitnah postalisch oder per PDF-Download.

Für Vermieterinnen, Vermieter und Hausverwaltungen

Komfortabel und sicher

  • Die Bürgschaft deckt vom ersten Vermietungstag an bis zu 3 Monatskaltmieten ab.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering und es gibt keine Gebühren.
  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei Mietkautionen in bar.
  • Schäden an der Mietsache teilen Sie der R+V einfach digital mit.

Mietkaution bei der Volksbank: Einfach und sicher

Mit der Mietkaution der Volksbank müssen Sie sich keine Sorgen um die hohe Kautionssumme machen. Die Bank stellt eine Kautionsversicherung zur Verfügung, die den gesamten Betrag der Mietkaution abdeckt und dem Vermieter als Sicherheit dient. Als Mieter profitieren Sie von einer schnellen Bearbeitung und einem unkomplizierten Prozess, der Ihnen die Einrichtung eines Mietkautionskontos erspart.

Voraussetzungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft

  • Es handelt sich um eine private Mietsache in Deutschland, die Sie selbst bewohnen, aber nicht gewerblich nutzen.
  • Der zu mietende Raum befindet sich nicht in einem Pflegeheim.
  • Bei einer Wohngemeinschaft schließt eine Person die R+V-MietkautionsBürgschaft für die ganze Wohnung ab.

Der passende Tarif für Ihren individuellen Bedarf

Wir bieten Ihnen die R+V-MietkautionsBürgschaft in 2 Tarifvarianten an. Für den Abschluss benötigen Sie einen unterschriebenen Mietvertrag. Holen Sie sich alternativ eine kostenfreie Vorabzusage für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.  

Young-Tarif

  • Für alle 18- bis 25-Jährigen mit Kautionen von 500 Euro bis 1.500 Euro
  • Gültig, solange das Mietverhältnis besteht – auch über das 26. Lebensjahr hinaus
  • Kostenlose Vorabzusage für die Vermieterin oder den Vermieter möglich
  • Online abschließen und Bürgschaft direkt herunterladen
  • Ab 2,08 Euro pro Monat1

Standard-Tarif

  • Kostenlose Vorabzusage für die Vermieterin oder den Vermieter möglich
  • Online abschließen und Bürgschaft direkt herunterladen
  • Ab 4,17 Euro pro Monat2

Mietkautionsversicherung: Ein Muss für Mietverhältnisse

Ob Sie eine neue Wohnung mieten oder einen bestehenden Mietvertrag verlängern, die Mietkautionsversicherung ist eine notwendige Mietsicherheit. Durch die Bürgschaft von der Volksbank und den daraus resultierenden Vorteil der Mietkautionsbürgschaft können Sie sich auf eine sichere Lösung verlassen, die sowohl die Interessen des Vermieters als auch die des Mieters schützt.

 

Die Volksbank bietet Ihnen nicht nur eine zuverlässige Kautionsversicherung und weitere Versicherungen, sondern auch eine transparente und verständliche Vertragsgestaltung. Dank der Mietkautionsbürgschaft können Mieter ihre Kaution ohne hohe Anfangskosten leisten und sich trotzdem auf eine seriöse Absicherung durch den Vermieter verlassen.

FAQ zur R+V-MietkautionsBürgschaft

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft bei der Volksbank?

Mieter zahlen keine hohe Kautionssumme im Voraus. Stattdessen stellt die Volksbank eine Kautionsversicherung zur Verfügung. Diese übernimmt die Mietkaution und sichert den Vermieter im Falle von Schadensansprüchen ab. Der Mieter bleibt finanziell flexibel.

Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft abschließen?

Die Mietkautionsbürgschaft der Volksbank ist für alle Mieterinnen und Mieter verfügbar, die eine Wohnung mieten und die gesetzlich geforderte Kaution leisten müssen, ohne viel Kapital zu binden.

Wie hoch ist die Mietkaution, die durch die Bürgschaft abgedeckt wird?

Die Mietkautionsbürgschaft deckt den gesamten Betrag der gesetzlichen Mietkaution ab, der in der Regel bis zu drei Monatsmieten entspricht.

Ab wann und wie lange ist meine R+V-MietkautionsBürgschaft gültig?

Die R+V-MietkautionsBürgschaft gilt ab dem Datum, das in der Bürgschaftsurkunde steht. Soweit nicht anders vereinbart, bleibt sie gültig, bis die R+V durch die Rückgabeerklärung von der Vermieterin oder dem Vermieter aus der Haftung entlassen wird oder bis die Versicherung die Bürgschaftssumme im Schadensfall ganz ausgezahlt hat.

Wie berechne ich meinen Versicherungsbeitrag?

Für jede R+V-Bürgschaft zahlen Sie einen separaten Beitrag. Er berechnet sich aus der Höhe der Bürgschaft und den Abständen, in denen Sie den Beitrag zahlen, zum Beispiel monatlich. Aus den einzelnen Beiträgen ergibt sich Ihre gesamte Beitragssumme.

Gibt es Beschränkungen bei der Höhe meiner R+V-MietkautionsBürgschaft?

Ja. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf eine Mietsicherheit nicht höher als 3 Nettomieten sein. Die R+V bürgt für Summen von 500 bis maximal 15.000 Euro. Diese Obergrenze gilt auch, wenn Sie mehrere Bürgschaften in Ihren Vertrag einschließen.

Kann ich meinen Vertrag bei einem Umzug fortführen?

Ja. Per Änderungsantrag nehmen Sie eine neue Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag auf. Für die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft müssen Sie keinen Beitrag mehr zahlen, sobald die R+V die Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrags bekommen hat. Aufgehoben wird die bisherige R+V-MietkautionsBürgschaft, sobald sie der R+V zusammen mit der Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorliegt. Die Rückgabeerklärung muss von der vermietenden Partei unterschrieben sein. Der Versicherungsvertrag endet erst, wenn alle in ihm gebündelten Bürgschaften von den jeweils vermietenden Parteien freigegeben sind. Die R+V-MietkautionsBürgschaft aus einem vorhergehenden Mietverhältnis ist nicht übertragbar.

Was tue ich, wenn ich meine R+V-MietkautionsBürgschaft nicht mehr brauche?

Wenn Sie Ihre R+V-MietkautionsBürgschaft nicht mehr brauchen, zum Beispiel weil Sie umziehen, unterschreibt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter einfach die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und schickt das Dokument dann entweder per Post an die R+V oder als PDF-Datei an miete@ruv.de.

Zahle ich nach meinem Auszug noch einen Versicherungsbeitrag?

Nein. Die R+V berechnet Ihnen ab Ihrem Auszugsdatum keinen Beitrag mehr, wenn ihr innerhalb von 3 Monaten mindestens eines der folgenden Dokumente vorliegt:
 

  • die Rückgabeerklärung der Vermieterin oder des Vermieters,
  • das Übergabeprotokoll und
  • die Kündigungsbestätigung der vermietenden Partei.

Nach Ablauf der 3 Monate gilt der Stichtag, an dem mindestens eines der Dokumente bei der R+V eingeht. Senden Sie es an miete@ruv.de.

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