Doch was geschieht mit Ihren digitalen Daten, Fotos, E-Mails und Nutzerkonten bei Facebook, Google und Co., wenn Sie aus welchen Gründen auch immer dauerhaft nicht mehr handlungsfähig sind oder nach Ihrem Tod? Falls Sie sich mit Ihrem digitalen Nachlass noch nicht befasst haben, geben wir Ihnen hier eine Orientierung, was dabei zu beachten ist. Denn das digitale Erbe hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Aspekte. Im Internet eingegangene Verträge wie Online-Mitgliedschaften, online gebuchte Reisen etc. gelten in der Regel über den Tod des Kunden oder der Kundin als Vertragspartner hinaus. Hier werden dann die Erben in die Pflicht genommen. Als Erbe sollten Sie daher unbedingt auch den digitalen Nachlass des Erblassers im Blick behalten und z.B. dessen Online-Accounts löschen sowie seine online abgeschlossenen Verträge kündigen können.