Digitaler Nachlass: Woran Sie heute schon denken sollten

Herbst 2023 - Lesezeit: 3 Minuten

Beim Thema Nachlassregelung denken Sie sicher spontan an Vermögenswerte. Das können Immobilien sein, Aktiendepots oder andere Bar- und Sachwerte, bis hin zu ganzen Unternehmen. Doch haben Sie auch Ihr digitales Erbe im Blick? Auch hier sollten Sie heute schon an morgen denken.

Digitaler Nachlass

Fast jeder Deutsche im Alter über zehn Jahren ist inzwischen täglich online. Wir shoppen, mailen, posten, spielen und streamen, was das Zeug hält. Kontakte werden über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste gepflegt, Daten in Clouds gespeichert, Stories auf Instagram oder TikTok geteilt. Via App wird bezahlt und das Smart Home gesteuert und Fitnesstracker sagen uns, wann es Zeit für mehr Bewegung ist. Selbstverständlich verwalten wir auch unsere Versicherungen und Bankkonten online über das Mobiltelefon.

Die Erben sind in der Pflicht

Doch was geschieht mit Ihren digitalen Daten, Fotos, E-Mails und Nutzerkonten bei Facebook, Google und Co., wenn Sie aus welchen Gründen auch immer dauerhaft nicht mehr handlungsfähig sind oder nach Ihrem Tod? Falls Sie sich mit Ihrem digitalen Nachlass noch nicht befasst haben, geben wir Ihnen hier eine Orientierung, was dabei zu beachten ist. Denn das digitale Erbe hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Aspekte. Im Internet eingegangene Verträge wie Online-Mitgliedschaften, online gebuchte Reisen etc. gelten in der Regel über den Tod des Kunden oder der Kundin als Vertragspartner hinaus. Hier werden dann die Erben in die Pflicht genommen. Als Erbe sollten Sie daher unbedingt auch den digitalen Nachlass des Erblassers im Blick behalten und z.B. dessen Online-Accounts löschen sowie seine online abgeschlossenen Verträge kündigen können.

Digitaler Nachlass – das Wichtigste auf einen Blick

  • Erstellen Sie eine Liste mit allen Online-Konten. Aktualisieren Sie diese Liste regelmäßig und löschen Sie Konten, die Sie nicht mehr brauchen.
  • Notieren Sie die Zugangsdaten für Ihre digitalen Konten in einem analogen Medium wie z.B. einem Passwörterbuch. Bewahren Sie dieses Medium an einem sicheren Ort auf.
  • Verfassen Sie ein digitales Testament und regeln Sie darin den Umgang mit Ihren Internetkonten nach Ihrem Tod oder für den Fall, dass Sie z.B. aufgrund von Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind.  

Es gibt unterschiedliche Regelungen

Dabei gelten allerdings nicht für jedes Online-Konto die gleichen Regeln und Richtlinien. Einige Anbieter ermöglichen nach Vorlage der Sterbeurkunde den Zugang zu Konten bzw. deren Löschung. Facebook kann Nutzerkonten in den sog. Gedenkzustand versetzen und damit das Einloggen selbst mit korrekten Zugangsdaten verhindern. Apple bietet seinen Usern inzwischen die Möglichkeit, Nachlasskontakte einzurichten. Die dort angegebenen Kontakte dürfen dann im Todesfall auf die Daten zugreifen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Um Ihren Erben Probleme zu ersparen, ist es ratsam, eine Liste all Ihrer digitalen Konten inklusive Benutzernamen und Passwörter zu erstellen und für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit detaillierte Anweisungen für die Handhabung dieser Konten zu hinterlegen. Denn nicht nur im Todesfall, sondern auch wenn eine Krankheit oder andere Umstände Sie für eine bestimmte Dauer oder dauerhaft daran hindern, selbst zu handeln, sollte eine Person Ihres Vertrauens auf Ihre Konten zugreifen und in Ihrem Sinne agieren können.

Laptop mit Kaffeetasse
Auch den digitalen Nachlass im Blick behalten

Regelmäßig aktualisieren

Diese Liste sollte idealerweise handschriftlich verfasst, regelmäßig aktualisiert und an einem sicheren Ort – beispielsweise einem Tresor oder Bankschließfach – aufbewahrt werden, der in Ihrem digitalen Testament benannt wird. Auch digitale Passwortmanager bieten sich zur Sicherung der Zugangsdaten an. Allerdings ist eine handschriftliche Liste wesentlich sicherer und langlebiger als eine digitale Datei.

Vollmacht über den Tod hinaus

Bestimmen Sie schon heute Ihren digitalen Nachlassverwalter und erteilen Sie ihm die entsprechenden Vollmachten für den Fall, dass Sie durch Krankheit wie z.B. nach einem Schlaganfall nicht mehr handlungsfähig sein sollten. Diese Vollmacht muss „über den Tod hinaus“ gelten.

Sie wollen Ihr Vermögen in guten Händen wissen und Erbstreitigkeiten vermeiden? Unsere Informations-Broschüre "Erbe, Erbfall, Testament" bietet Ihnen zahlreiche Anregungen für eine richtige Erbregelung.

Digitale Erinnerungen verwalten

Digital gespeicherte Fotos, Videos, E-Mails und andere Nachrichten können sehr persönliche Erinnerungen und Informationen enthalten. Die Entscheidung über den Umgang damit liegt im Todesfall bei den Hinterbliebenen. Daher ist es sinnvoll, digitale Erinnerungen zu verwalten und solche, die Sie nicht mehr benötigen, bzw. von denen niemand sonst Kenntnis haben soll, regelmäßig zu löschen.

Handgeschriebenes Testament

Verfassen Sie neben einem herkömmlichen auch ein handschriftliches und eigenhändig unterschriebenes digitales Testament. Hier können Sie festlegen, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll, und erläutern, wo die Zugangsdaten zu finden sind. Dies erleichtert es den Hinterbliebenen, auch nach Ihrem Tod Ihren Wünschen gerecht zu werden.

„In der Vorsorge- und Nachlassberatung sprechen wir auch das Thema digitaler Nachlass an und informieren unsere Kundinnen und Kunden über weitere Hilfsangebote.“

Simon Schleupner

Simon Schleupner, Private Banking Berater der VBLH

Simon Schleupner, Private Banking Berater der VBLH
Simon Schleupner, Private Banking Berater der VBLH

„In der Vorsorge- und Nachlassberatung sprechen wir auch das Thema digitaler Nachlass an und informieren unsere Kundinnen und Kunden über weitere Hilfsangebote.“

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Vorsorge- und Nachlassberatung

Als Regionalbank sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um Vorsorge, Nachfolge und Nachlass. „Wir betonen gegenüber unseren Kunden, dass es sinnvoll ist, Bank- und Vorsorgevollmachten zu erteilen, die über den Tod hinaus gelten, und diese sicher zu hinterlegen – beispielsweise in einem Bankschließfach. In der Vorsorge- und Nachlassberatung sprechen wir auch das Thema digitaler Nachlass an und informieren unsere Kundinnen und Kunden über weitere Hilfsangebote“, erklärt Simon Schleupner, Private Banking Berater der VBLH.

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