- Branchenindividuelle Rating-Modelle
- Vier-Augen-Bewertung
- Faire Kreditvergabe
Basel III & Rating
Transparentes und faires Ratingverfahren
Ein gutes Rating Ihres Unternehmens hat positive Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Ratingverfahren zur Kreditvergabe und -überwachung gibt es schon lange. Bereits 2007 sind europaweit einheitliche Regeln definiert worden, die das Rating mit den Anforderungen an das Eigenkapital einer Bank verknüpfen. Sie profitieren dadurch von einer fairen und transparenten Ermittlung Ihrer Kreditkonditionen.
Faire Verfahren für Kreditvergabe
Rating als Grundlage
Eine faire Kreditvergabe erfolgt nach klar definierten Kriterien. Wir analysieren und bewerten die geschäftlichen Chancen und Risiken Ihres Unternehmens. Das Rating unterstützt diese Bewertung mit einem standardisierten Verfahren. Dieses unterscheidet sich je nach Branche und Unternehmensgröße, damit das Ergebnis widerspiegelt, was Ihr Unternehmen ausmacht.
Anforderungen an Banken durch Basel-Regeln
EU-Richtlinie für Banken
Wenn das Risiko aus Krediten nicht durch ausreichend Eigenkapital der Bank abgesichert ist, kann es passieren, dass die Bank selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So kamen in der Vergangenheit Banken in Not, die zu viele riskante Kredite mit ausbleibenden Zahlungen in ihrer Bilanz hatten. Sie konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren und mussten durch staatliche Mittel gerettet werden. Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten erlassen und sie nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise durch neue Bestimmungen ergänzt. Die Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bilden die Grundlagen dieser Regelungen.
Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
Die Richtlinien des Ausschusses (zum Beispiel Basel III) regeln für Kreditinstitute weltweit die Anforderungen an das Eigenkapital. Je nach Ausfallrisiko muss die Bank einen Kredit entsprechend mit Eigenmitteln unterlegen. Die bekannteste Regelung ist "Basel II". Danach soll sich das geforderte Eigenkapital, mit dem die Bank einen Kredit unterlegen muss, stärker am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren. Ziel von Basel II ist es unter anderem, die Ausfallrisiken auch in den Kreditzinsen zu berücksichtigen.
Auswirkungen der Richtlinien auf Ihren Kredit
Wie mit Basel II beabsichtigt, haben die Richtlinien direkte Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Zur Einschätzung des Ausfallrisikos für einen Kredit haben sich Ratingverfahren etabliert. Für Ratingverfahren gibt es ebenfalls Gestaltungsvorgaben. Mit dem VR-Rating nutzen wir ein bewährtes, die Individualität Ihres Unternehmens berücksichtigendes und den Vorgaben entsprechendes Rating.
Zielgerichtete VR-Ratingverfahren
Mit den VR-Ratingverfahren können wir genau erfassen und bewerten, was Ihr Unternehmen ausmacht. Dabei ist es gleich, ob Sie
- einen Umsatz von 50.000 Euro, 50 Millionen Euro (kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der EU) oder einen Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro machen,
- in der Landwirtschaft, der Immobilienwirtschaft, als Freiberufler oder mit einer Non-Profit-Organisation tätig sind,
- Ihr Erneuerbare-Energien-Projekt Wind, Sonne oder Biomasse nutzt und Ihre Einnahmen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) orientiert sind oder aus einem Power-Purchase-Agreement (PPA) stammen.
Verlässlich und fair organisiert
Wir schaffen Rahmenbedingungen, die jederzeit ein sicheres und faires Rating gewährleisten:
- Vier-Augen-Prinzip: Nachdem Ihr Berater Ihr Unternehmen anhand der quantitativen und qualitativen Merkmale beurteilt hat, überprüft ein zweiter Berater die Einschätzungen des ersten.
- Unabhängige Überprüfung: Die VR-Ratingverfahren werden regelmäßig unabhängig geprüft und analysiert, unter anderem von der Bankenaufsicht.