- Branchenindividuelle Rating-Modelle
- VR-Firmenkundenschnellrating
- Vier-Augen-Bewertung
Basel III & Rating
Transparentes und faires Ratingverfahren
Ein gutes Rating Ihres Unternehmens hat positive Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Ratingverfahren zur Kreditvergabe und -überwachung gibt es schon lange. Bereits mit Basel II sind 2007 europaweit einheitliche Anforderungen definiert worden. Sie profitieren dadurch von einer fairen und transparenten Ermittlung Ihrer Kreditkonditionen.
Faire Verfahren für Kreditvergabe
Rating als Grundlage
Eine faire Kreditvergabe braucht nachvollziehbare Kriterien. Wir bewerten Ihr Unternehmen nach einem standardisierten Ratingverfahren und analysieren damit geschäftliche Chancen und Risiken. Das Ratingergebnis entscheidet über die möglichen Konditionen für Ihren Kredit. Das Ratingverfahren ist dabei je nach Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich, damit für Ihr Unternehmen auch wirklich maßgeschneiderte Richtlinien gelten.
Richtlinien für Banken
Die Richtlinien "Basel I", "Basel II" und "Basel III" regeln für Kreditinstitute die Anforderungen an das Eigenkapital. Je nach Ausfallrisiko muss die Bank einen Kredit entsprechend mit Eigenmitteln unterlegen können. Das hat direkte Auswirkungen auf die Konditionen für Ihren Kredit. Das Verfahren zur Einschätzung des Ausfallrisikos des Kredits ist das Rating für Unternehmen. Auch hier gibt es Vorschriften, wie dieses gestaltet sein muss. Mit dem VR-Rating bieten wir ein bewährtes und den Vorgaben entsprechendes Rating an.
Faires Ratingverfahren
- Standardisiertes Verfahren: Das Rating erfasst standardisiert Merkmale rund um das Unternehmen.
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen unabhängig voneinander.
- Unternehmensspezifisch: Je nach Branche und Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Bewertungskriterien.
Anforderungen an Banken durch Basel-Regeln
EU-Richtlinie für Banken
Wenn Kredite mit hohem Risiko nicht durch ausreichend Eigenkapital der Bank abgesichert sind, kann es passieren, dass die Bank selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So kamen in der Vergangenheit Banken in Not, die zu viele "notleidende Kredite" in ihrer Bilanz hatten. Sie konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren und mussten durch staatliche Mittel gerettet werden. Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten erlassen und sie nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise noch einmal durch neue Bestimmungen ergänzt.
Basel I, II und III
- Basel I: Bereits in den 1980er-Jahren wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vorschläge zu Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute erarbeitet. Sie sahen vor, dass Banken mindestens 8 Prozent Eigenkapital halten müssen.
- Basel II: Auf Basel I aufbauend wurden die Regelungen konkretisiert. So sollte sich das geforderte Eigenkapital, mit dem die Bank einen Kredit unterlegen muss, noch stärker am tatsächlichen Risiko orientieren. Auf diesen Regeln basiert die EU-Richtlinie von 2007. Ziel von Basel II war es unter anderem, die Risiken auch in den Zinsen einzupreisen.
- Basel III: Das Basler Gremium hat nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise neue Vorschläge erarbeitet. Sie richten den Fokus verstärkt auf die Definition von Eigenkapital. Banken müssen demnach ihre Eigenkapitalquote sukzessive erhöhen. Zwischen 2016 und 2019 müssen sie einen Kapitalpuffer von zusätzlich 2,5 Prozent anlegen. Auch die Mindestkernkapitalquote steigt von 4,5 Prozent (2013) auf 6 Prozent. Dieses Ziel musste bereits 2015 erreicht sein.
Mindestkapitalanforderungen nach Basel III
Mit der Einführung der "Basel-III-Regeln", die seit 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden, müssen Kreditinstitute höhere Eigenkapitalanforderungen als bisher erfüllen. Die strengeren Regeln sollen bewirken, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.
Übersicht über die Mindestkapitalanforderungen
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Hartes Kernkapital | 3,5 % | 4,0 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % |
Kapitalerhaltungspuffer | - | - | - | 0,625 % | 1,25 % | 1,875 % | 2,5 % |
Hartes Kernkapital gesamt | 3,5 % | 4,0 % | 4,5 % | 5,125 % | 5,75 % | 6,375 % | 7,0 % |
Abzüge vom harten Kernkapital | - | 20 | 40 | 60 | 80 | 100 | 100 |
Mindestkernkapitalquote | 4,5 % | 5,5 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % |
Gesamte Eigenkapitalquote (inkl. Ergänzungskapital) | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % |
Gesamte Eigenkapitalquote plus Risikopuffer | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,625 % | 9,25 % | 9,875 % | 10,5 % |