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Empfängerüberprüfung

Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird seit dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.

Kurz und knapp erklärt

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruegung-bvr-audiobeschreibung-202509

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Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 15.09.2025

Das ist betroffen

Wer ist betroffen?

Als Privatkundin oder -kunde gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher und damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.

Mehr Infos für Firmenkunden

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR bietet Ihnen Ihre Volksbank Lüneburger Heide eG eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.

Als Ergebnis sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App, 

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.  
  • Wenn die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Sie als Zahler entscheiden vielmehr selbst, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, sie gegebenenfalls korrigieren oder neu einreichen. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.
  • Wenn die Empfängerüberprüfung aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden kann, können Sie den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist. In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen lassen wollen.
  • Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.

Beispiele für die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Eingabe der ZahlendenBei Empfängerbank hinterlegte StammdatenErgebnis der EmpfängerüberprüfungHinweis
Max MustermannMax Mustermann und Marlene MustermannÜbereinstimmungBei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus.
max mustermann
Max MustermannÜbereinstimmungGroß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
M. MustermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungWenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Max MusttermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungKleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschter Buchstabe etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
Marlene MustermannMax MustermannKeine ÜbereinstimmungZu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung.
Elektro GmbHMax MustermannKeine ÜbereinstimmungSofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung.
Max MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglichEingegebener Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden. Dies kann vorkommen, wenn die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder wenn ein technisches Problem besteht oder wenn für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist.

Hinweis

Falls eine Empfängerüberprüfung einmal nicht möglich ist, kann dies verschiedene Gründe haben. Die Empfängerüberprüfung ist generell nur möglich, wenn an Zahlungskonten (Girokonten) überwiesen wird. So sind zum Beispiel andere Konten, wie Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten davon ausgenommen. Zudem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung aufgrund von technischen Einschränkungen nicht durchgeführt werden kann. Es gibt auch Länder, die momentan noch nicht den Euro als Währung verwenden, wie Polen oder Ungarn, und die Empfängerüberprüfung erst bis spätestens 9. Juli 2027 einführen werden. Unabhängig vom Grund, aus dem die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden konnte, haben Sie stets die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie die entsprechende Überweisung dennoch freigeben möchten.

FAQ zur Empfängerüberprüfung

Für welche Überweisungen gilt die Empfängerüberprüfung?

VOP gilt für alle SEPA-Überweisungen zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb der EU / des EWR. Dazu zählen auch Echtzeitüberweisungen. Auf welchem Weg die Zahlungen erfolgen, ist dabei egal. Überprüfungen finden immer statt - zum Beispiel am Schalter, am SB-Terminal, im Onlinebanking, in Zahlungsverkehrsprogrammen oder auch bei beleghaften Überweisungen, sofern Sie diese persönlich in der Bank veranlassen.

Ausnahmen gibt es nur für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden, wenn diese mehr als eine Überweisung zeitgleich einreichen (sogenannte "Sammler").

In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben generell bei allen „Standard”-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

  • seit dem 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der EU und
  • spätestens ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten EU.

Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Eine Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?

Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhinden. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn Geld das einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgeholt werden.

Bei einer positiven Empfängerprüfung haftet die ausführende Bank dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Was kostet die Empfängerüberprüfung?

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

Was müssen Überweisende berücksichtigen?

Die Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. zur Zahlungsempfängerin müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.

Bitte nehmen Sie demnach keine Überweisungen mit der Angabe

  • des Spitznamens einer Person vor.
  • des privaten Namens vor, wenn das Konto auf eine Firma läuft.
  • der Firma vor, wenn das Konto auf den Vor- und Zunamen des oder der Gewerbetreibenden läuft.
Was passiert, wenn die Empfängerdaten beim Abgleich nicht übereinstimmen?

Ist der Abgleich fehlgeschlagen, weil die Empfängerdaten nicht mit dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinahberin übereinstimmen, erhalten Sie einen Hinweis. 

Es gibt drei Stufen der Übereinstimmung:

  • Grün ("match") = Alle Angaben stimmen überein. 
  • Gelb ("close match") = Es liegen leichte Abweichungen vor (zum Beispiel "T. Raiffeisen" anstelle von "Toni Raiffeisen").
  • Rot ("no match") = Die Angaben stimmen nicht überein (zum Beispiel "Motorschmiede TR" anstelle von "Toni Raiffeisen").

Sie können entscheiden, ob Sie das Geld trotz Abweichung überweisen möchten. In diesem Fall übernehmen Sie allerdings auch das Risiko und verzichten auf einen Erstattungsanspruch. Dies gilt schon ab der Stufe "gelb" (close match).

Bei Überweisungen im grünen Bereich ("match") haftet die Bank für falsche Überweisungen.

Was passiert mit meinen bestehenden Überweisungsvorlagen in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking?

Ihre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen gegebenenfalls anzupassen, wenn

  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder
  • falls Sie der Zahlungsempfänger aufgrund der Vorgaben zur Empfängerüberprüfung über einen angepassten Namen bei gleicher IBAN informiert.

Eine Abweichung zum bisher in Ihren Überweisungsvorlagen hinterlegten Empfängernamen könnte daher kommen, dass der Zahlungsempfänger Ihnen jetzt seinen tatsächlich im öffentlichen Register aufgeführten Namen mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung an den Zahlungsempfänger können Sie das verifizieren lassen: Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen.

Ändert sich etwas für meine Daueraufträge?

Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bei der Ausführung eines Dauerauftrages zum festgelegten Termin selbst erfolgt keine Empfängerüberprüfung.

Ich möchte einen Betrag an eine bestimmte Firma überweisen. Woher weiß ich, wie der bei der Empfängerbank hinterlegte Name der Firma (also der Name des Kontoinhabers) korrekt lautet, um sicherzustellen, dass die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung als Ergebnis liefert?

Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der in einem öffentlichen Register eingetragen ist. Achten Sie auf den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen und übernehmen Sie diesen in exakt dieser Schreibweise in Ihre Überweisung oder Echtzeitüberweisung. Sollte es bei der Empfängerüberprüfung dennoch zu einer „nahezu Übereinstimmung” oder zu „keiner Übereinstimmung” des von Ihnen angegeben Namens mit dem am Konto hinterlegten Namen kommen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Achten Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung” auf den angezeigten Namensvorschlag und den Hinweistext in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking. Bei Unsicherheiten beziehungsweise „keiner Übereinstimmung” kontaktieren Sie gegebenenfalls den Zahlungsempfänger.

Kann ich bei einer Zahlung an mich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?

Nein. Banken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten. Dies gilt für die Fälle, die in der Frage „In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?” genannt sind.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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