- Einfamilien- und Doppelhäuser mit je bis zu 2 Wohneinheiten
- Grundstücksgrößen: 617 m² bis 1148 m²
- Kaufpreise ab 86.360€ bis 130.410€
Ihr Grundstück in Behringen
Willkommen im Neubaugebiet "Perkoppel" in Behringen
Die Perkoppel ist ein kleines und ruhig gelegenes Baugebiet am östlichen Ortseingang von Behringen. Behringen ist ein Ortsteil der Einheitsgemeinde Bispingen im Landkreis Heidekreis und liegt direkt am Naturpark Lüneburger Heide.
Im nur 4 km entfernten Bispingen finden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und darüber hinaus. Allgemein- und Zahnärzte, Kindergärten sowie eine Grund- und Oberschule sind ebenfalls ansässig. Sowohl Behringen als auch Bispingen sind touristisch geprägt und zeichnen sich durch viele Freizeitangebote aus. Bispingen ist bekannt durch den Center Parcs, aber auch den Bispinger Snow Dome, die Kartbahn von Ralf Schumacher und viele weitere Attraktionen. Auch das Gastronomieangebot ist vielfältig.
Wer es etwas ruhiger mag, der findet Spaß und Erholung am Brunausee oder bei einer schönen Wanderung auf einem Teil des Heidschnuckenweges durch die Lüneburger Heide. Ein Heideort, wie er vielseitiger kaum sein kann.
Behringen liegt verkehrsmäßig günstig, direkt an der BAB A 7, ca. 60 km von Hamburg und 100 km von Hannover entfernt. Auch Lüneburg, Soltau und Schneverdingen sind schnell zu erreichen.
Alle Fakten auf einen Blick
Bebauungsplan Nr. 146 "Seestraße/Rosenhof" in Behringen- Bauliche Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
- Art der Wohngebäude: Einfamilien- und Doppelhäuser mit je bis zu 2 Wohneinheiten je Gebäude(hälfte)
- Grundflächenzahl: 0,3
- Zahl der Vollgeschosse: 1
- Grundstücksgrößen: 617 m² bis 1148 m²
- Kaufpreise: zwischen 135 €/m² und 140 €/m², ab 86.360 € bis 130.410 €
Ihre Ansprechpartner
Grundstücke und Bauplätze Ihrer Volksbank Lüneburger Heide
So erschaffen wir neuen Wohnraum in unserer Region
Die Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Lüneburger Heide eG mit Sitz in Winsen (Luhe) und hat umfangreiche Erfahrung im Bereich Baulanderschließung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten jeden Tag daran, neues Wohnbauland südlich der Elbe für Sie zu erschließen. Im ländlichen als auch im urbanen Raum realisieren wir Projekte in und um die Lüneburger Heide. Dabei achten wir darauf, dass unser Angebot sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. So planen wir Grundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser.
Erkundigen Sie sich gern unter www.vblh-immokonzepte.de über die aktuellen Baulandentwicklungen in unserer Region.
Geschäftsführer Rolf Scheibel entnimmt Bodenproben
Die wichtigsten Fragen
Ein Bebauungsplan gibt Kommunen die Möglichkeit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet zu steuern. Mit einem B-Plan wird ein neues Baugebiet nach den Wünschen der Gemeinde gestaltet und es wird Baurecht geschaffen. Der Bebauungsplan regelt u.a.
- welche Haustypen in dem Gebiet stehen dürfen
- das Maß der Nutzung
- den Verlauf der Baugrenzen
- die Anzahl der Stockwerke
- die Gesamthöhe eines Gebäudes
- die zulässigen Dachformen und -neigungen
- die Art und Weise von Bepflanzungen
- und Weiteres
Nicht jeder Bebauungsplan trifft genaue Aussagen zu jedem der aufgezählten Punkte. Im Zuge des Bauleitverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfrist die Möglichkeit sich zu beteiligen. Ein Bebauungsplan kann auch nachträglich über ein Gebiet aufgestellt werden, wenn die Gemeinde die zukünftige Bebauung regeln möchte.
Diese beiden Zahlen geben vor, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks innerhalb der Baugrenzen bzw. des Baufensters bebaut werden darf.
Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt den Anteil der max. Fläche vor, die bebaut werden darf. Beispiel: Die GRZ beträgt 0,2, das Grundstück ist 1.000 m² groß, die überbaute Fläche darf max. 200 m² betragen. Hierzu zählt neben dem Haus in der Regel auch das Carport oder die Garage.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksgröße. Beispiel: Bei einer GFZ von 0,3, einer Grundstückgröße von 1.000 m² dürfen max. 300 m² Geschossfläche errichtet werden.
Die Anzahl der Geschosse ist i.d.R in einem Bebauungsplan vorgegeben. In einem Neubaugebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern wird häufig auf eine 1 1/2 fache Geschossanzahl verwiesen. Was bedeutet das?
Da die Definition eines Vollgeschosses von Bundesland zu Bundesland variiert, ist der Blick in die Landesbauordnung erforderlich. Für Niedersachsen gilt folgendes:
"Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mind. der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die lichte Höhe über mehr als 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat." Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012
Umgesetzt auf die 1 1/2 Geschosse heißt es, dass unten ein Vollgeschoss ist und die Fläche darüber mind. 1/3 kleiner sein muss als unten. Dies wird durch die Dachschrägen geregelt.