Sparerinnen und Sparer können vom sogenannten Sparerpauschbetrag profitieren. Dieser gibt an, bis zu welchem maximalem Betrag keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben werden. Pro Person können bis zu 1.000 EUR pro Jahr (bei Ehepaaren 2.000 EUR pro Jahr) an Zinserträgen somit steuerfrei erwirtschaftet werden. Möchten Sie diesen Freibetrag nutzen, ist ein Freistellungsauftrag einzureichen.
Diesen können Sie ganz einfach beantragen.