Bei einer Baufinanzierung haben Sie mit einem Kreditinstitut einen Kreditvertrag geschlossen, in dem die Zinsbindung sowie die Laufzeit geregelt sind. Wenn mit Ablauf der Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld zu tilgen ist, folgt die sogenannte Anschlussfinanzierung.
Die Laufzeit der ersten Baufinanzierung gilt nicht für die gesamte Zeitspanne der Finanzierung, sondern kann individuell zwischen 5 und 20 Jahren festgelegt sein. Am Ende dieser Zeit verbleibt häufig eine Restschuld, die mit einer Anschlussfinanzierung abgedeckt werden kann.
Die Anschlussfinanzierung beginnt also genau dann, wenn die erste Baufinanzierung nach der vereinbarten Laufzeit endet. Für die Anschlussfinanzierung wird ein neuer Vertrag geschlossen, in dem die Laufzeit und die Zinsbindung neu geregelt sind. So können Sie die Restschuld begleichen.