- Einfamilienhäuser mit 1 oder 2 Wohneinheiten
- Grundstücksgrößen: 800m² bis 1.118m²
- Kaufpreis ab 149.600 €
Ihr Grundstück in Eyendorf
Willkommen im Neubaugebiet „Immenwisch“ in Eyendorf
Eyendorf wurde 1084 gegründet und liegt im Naturpark Lüneburger Heide. Der Ort gehört zur Samtgemeinde Salzhausen. Eyendorf hat sich über die Jahre seinen Charakter als typisches Heidedorf erhalten und ist dennoch kein „verschlafenes“ Dorf. Neben zahlreichen Vereinen, Kindergarten und Grundschule findet man in Eyendorf auch ein breites Spektrum an Dienstleistungen, Sehenswürdigkeiten und Kultur. Die 1897 erbaute Eyendorfer Windmühle ist Teil der Niedersächsischen Mühlenstraße und eine weithin sichtbare Landmarke des Ortes.
In dem nur 2 km entfernten Salzhausen sind neben allen Einkaufsmöglichkeiten auch weiterführende Schulen, Ärzte und verschiedene Kunst- und Kulturangebote vorhanden. Der Weg nach Lüneburg ist nicht weit und die A7 ist nur 7 km entfernt, so dass schnell die Metropolen Hamburg oder Hannover erreicht werden können.
Alle Fakten auf einen Blick

- Bebauungsplan: Nr. 5 „Ortfeld-Ost“
- Bauliche Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
- Art der Wohngebäude: Einfamilienhäuser mit 1 oder 2 Wohneinheiten
- Grundflächenzahl: 0,25
- Zahl der Vollgeschosse: 1
- Grundstücksgrößen: 800m² bis 1.118m²
- Kaufpreise: 187 €/m², 149.600 € bis 209.066 €
Ihre Ansprechpartner
Swen Bargmann
baufinanzierung@vblh.de
04181-286170
Janine Demir
baufinanzierung@vblh.de
04181-286170
Andrea Melcher
melcher@vblh-immokonzepte.de
04171 884 151
Grundstücke und Bauplätze Ihrer Volksbank Lüneburger Heide
So erschaffen wir neuen Wohnraum in unserer Region
Die Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Lüneburger Heide eG mit Sitz in Winsen (Luhe) und hat umfangreiche Erfahrung im Bereich Baulanderschließung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten jeden Tag daran, neues Wohnbauland südlich der Elbe für Sie zu erschließen. Im ländlichen als auch im urbanen Raum realisieren wir Projekte in und um die Lüneburger Heide. Dabei achten wir darauf, dass unser Angebot sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. So planen wir Grundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser.
Erkundigen Sie sich gern unter www.vblh-immokonzepte.de über die aktuellen Baulandentwicklungen in unserer Region.
Geschäftsführer Rolf Scheibel entnimmt Bodenproben
Die wichtigsten Fragen
Ein Bebauungsplan gibt Kommunen die Möglichkeit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet zu steuern. Mit einem B-Plan wird ein neues Baugebiet nach den Wünschen der Gemeinde gestaltet und es wird Baurecht geschaffen. Der Bebauungsplan regelt u.a.
- welche Haustypen in dem Gebiet stehen dürfen
- das Maß der Nutzung
- den Verlauf der Baugrenzen
- die Anzahl der Stockwerke
- die Gesamthöhe eines Gebäudes
- die zulässigen Dachformen und -neigungen
- die Art und Weise von Bepflanzungen
- und Weiteres
Nicht jeder Bebauungsplan trifft genaue Aussagen zu jedem der aufgezählten Punkte. Im Zuge des Bauleitverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfrist die Möglichkeit sich zu beteiligen. Ein Bebauungsplan kann auch nachträglich über ein Gebiet aufgestellt werden, wenn die Gemeinde die zukünftige Bebauung regeln möchte.
Diese beiden Zahlen geben vor, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks innerhalb der Baugrenzen bzw. des Baufensters bebaut werden darf.
Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt den Anteil der max. Fläche vor, die bebaut werden darf. Beispiel: Die GRZ beträgt 0,2, das Grundstück ist 1.000 m² groß, die überbaute Fläche darf max. 200 m² betragen. Hierzu zählt neben dem Haus in der Regel auch das Carport oder die Garage.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksgröße. Beispiel: Bei einer GFZ von 0,3, einer Grundstückgröße von 1.000 m² dürfen max. 300 m² Geschossfläche errichtet werden.
Die Anzahl der Geschosse ist i.d.R in einem Bebauungsplan vorgegeben. In einem Neubaugebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern wird häufig auf eine 1 1/2 fache Geschossanzahl verwiesen. Was bedeutet das?
Da die Definition eines Vollgeschosses von Bundesland zu Bundesland variiert, ist der Blick in die Landesbauordnung erforderlich. Für Niedersachsen gilt folgendes:
"Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mind. der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die lichte Höhe über mehr als 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat." Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012
Umgesetzt auf die 1 1/2 Geschosse heißt es, dass unten ein Vollgeschoss ist und die Fläche darüber mind. 1/3 kleiner sein muss als unten. Dies wird durch die Dachschrägen geregelt.