- Attraktive Grundstücke in Drestedt
- 927 m² bis 1.258 m²
- Kaufpreis ab 134.415 €
Drestedt liegt im Norden des Naturparks Lüneburger Heide, dennoch zentral im Dreieck Buchholz-Tostedt-Hollenstedt an der Este und gehört zur Samtgemeinde Hollenstedt. Die ca. 800 Einwohnerinnen und Einwohner leben eine gut funktionierende Dorfgemeinschaft. Gern trifft man sich in dem „Landhaus Drestedt“. Für die Kleinen gibt es direkt im Ort einen Kindergarten. Weiterführende Schulen befinden sich im ca. 5 km entfernten Hollenstedt, das Gymnasium in Buchholz ist ca. 7,5 km entfernt.
In Hollenstedt finden Sie eine attraktive Infrastruktur mit diversen Einkaufsmöglichkeiten, Sportvereinen, Ärzten und über die A1 ist die Nähe zu Hamburg gegeben. Dennoch wohnen Sie in Drestedt ruhig. Direkt am Neubaugebiet schließt sich der alte, stillgelegte Bahndamm an, von dem aus zu herrlichen Wanderungen oder Radtouren gestartet werden kann.
Die Grundstücke des ca. 2 ha großen Baugebietes liegen an einem Stichweg mit Wendehammer, der von der Trelder Straße abzweigt. Insgesamt entstehen „An der alten Bahn“ 16 Baugrundstücke, welche zwischen 927 m² und 1.258 m² groß sind. In offener Bauweise können hier sowohl Einfamilienhäuser als auch Doppelhäuser entstehen. Die Häuser dürfen mit einem Vollgeschoss errichtet werden. Alle detaillierten Bauvorschriften sind im Bebauungsplan Nr.14 „An der alten Bahn 1“ beschrieben. Eine Besonderheit des neuen Wohngebietes ist, dass die Baugrundstücke mit lokalen Bauunternehmen aus der Umgebung bebaut werden.
Lara Scholz
baufinanzierung@vblh.de
04181-286170
Andreas Gerdau
baufinanzierung@vblh.de
04181-286170
Friederike Bischoff
bischoff@vblh-immokonzepte.de
04181-286193
Die Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH ist eine Tochtergesellschaft der Volksbank Lüneburger Heide eG mit Sitz in Winsen (Luhe) und hat umfangreiche Erfahrung im Bereich Baulanderschließung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten jeden Tag daran, neues Wohnbauland südlich der Elbe für Sie zu erschließen. Im ländlichen als auch im urbanen Raum realisieren wir Projekte in und um die Lüneburger Heide. Dabei achten wir darauf, dass unser Angebot sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. So planen wir Grundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser.
Erkundigen Sie sich gern unter www.vblh-immokonzepte.de über die aktuellen Baulandentwicklungen in unserer Region.
Geschäftsführer Rolf Scheibel entnimmt Bodenproben
Ein Bebauungsplan gibt Kommunen die Möglichkeit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet zu steuern. Mit einem B-Plan wird ein neues Baugebiet nach den Wünschen der Gemeinde gestaltet und es wird Baurecht geschaffen. Der Bebauungsplan regelt u.a.
Nicht jeder Bebauungsplan trifft genaue Aussagen zu jedem der aufgezählten Punkte. Im Zuge des Bauleitverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfrist die Möglichkeit sich zu beteiligen. Ein Bebauungsplan kann auch nachträglich über ein Gebiet aufgestellt werden, wenn die Gemeinde die zukünftige Bebauung regeln möchte.
Diese beiden Zahlen geben vor, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks innerhalb der Baugrenzen bzw. des Baufensters bebaut werden darf.
Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt den Anteil der max. Fläche vor, die bebaut werden darf. Beispiel: Die GRZ beträgt 0,2, das Grundstück ist 1.000 m² groß, die überbaute Fläche darf max. 200 m² betragen. Hierzu zählt neben dem Haus in der Regel auch das Carport oder die Garage.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksgröße. Beispiel: Bei einer GFZ von 0,3, einer Grundstückgröße von 1.000 m² dürfen max. 300 m² Geschossfläche errichtet werden.
Die Anzahl der Geschosse ist i.d.R in einem Bebauungsplan vorgegeben. In einem Neubaugebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern wird häufig auf eine 1 1/2 fache Geschossanzahl verwiesen. Was bedeutet das?
Da die Definition eines Vollgeschosses von Bundesland zu Bundesland variiert, ist der Blick in die Landesbauordnung erforderlich. Für Niedersachsen gilt folgendes:
"Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mind. der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die lichte Höhe über mehr als 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat." Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012
Umgesetzt auf die 1 1/2 Geschosse heißt es, dass unten ein Vollgeschoss ist und die Fläche darüber mind. 1/3 kleiner sein muss als unten. Dies wird durch die Dachschrägen geregelt.