Grundsätzliche Kriterien für den Bezug des Kinderzuschlags
Der Anspruch auf Kinderzuschlag richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie, insbesondere nach den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Die Unterstützung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Höhe des KiZ hängt von folgenden Faktoren ab:
- Die Kinder sind jünger als 25 Jahre, ledig und leben mit im Haushalt der Eltern.
- Die Eltern erhalten Kindergeld.
- Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld 2.
Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, Kindergeld zu beziehen, um Anspruch auf den Notfall-KiZ zu haben.
Notfall-Kinderzuschlag (KiZ)
Familien mit geringem Einkommen steht auch in "normalen" Zeiten ein Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich zu. Hierfür war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Das ändert sich aufgrund der Corona-Krise ab April 2020. Ab dann müssen Familien bei der Beantragung des KiZ nur noch das Einkommen des letzten Monats nachweisen. Dies gilt bis zum 30. September 2020. Damit profitieren auch diejenigen, die erst seit Kurzem Verdienstausfälle haben. Wer den Kinderzuschlag erhält, zahlt zudem auch keine Kita-Gebühren und hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ab April können Sie den Not-Kinderzuschlag online beantragen.