Die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern ist groß: Dürfen sie ihre bestehende Heizanlage weiterbetreiben oder muss sie gegen eine klimafreundliche Heizung ausgetauscht werden? Welche CO2- und energiesparenden Heizungsarten und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Und müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?
Das Wichtigste zuerst: Funktionierende Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden dürfen bleiben. Das Gleiche gilt für bestehende Gas- oder Ölheizungen, die zwar defekt, aber reparabel sind. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, gelten immer noch mehrjährige Übergangsfristen. Außerdem bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, sich im Härtefall von der Pflicht eines Heizungstausches befreien zu lassen.