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Für den Erbfall vorsorgen

 

Wenn Sie Ihr Vermögen in guten Händen wissen und eine individuelle Erbeinsetzung vornehmen möchten, können Sie dies im Rahmen einer letztwilligen Verfügung tun.

 

Mithilfe von Schenkung, Testament oder Erbvertrag sorgen Sie zu Lebzeiten für den eigenen Erbfall vor. Auf diese Art und Weise können Sie frühzeitig Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Nachlasses vermeiden.
Eine Erbeinsetzung setzt jedoch die gesetzliche Erbfolge nur in gewisser Hinsicht außer Kraft. So können Sie zwar selbst bestimmen, wer wie viel erbt, doch ein gesetzlicher Erbanspruch der Kinder und des Ehepartners bzw. Lebenspartners bleibt bestehen. Für den Fall, dass Sie dies mit einer Enterbung umgehen möchten, greift das Pflichtteilserbrecht. Demzufolge können pflichtteilsberechtigte Erben im Falle einer testamentarischen Enterbung einen juristischen Anspruch auf ihren Pflichtteil durchsetzen.
Erbrechtliche Angelegenheiten erfordern aufgrund ihrer Komplexität ein umfassendes Fachwissen. Auch in erbschaftssteuerlicher Hinsicht erweist sich eine vorausschauende Nachlassplanung ebenfalls als äußerst vorteilhaft. Grundlegende Informationen bietet Ihnen unser „Erbschaftsblock“.
Unser Rat: Wenn Sie für Ihren eigenen Erbfall vorsorgen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld mit dem deutschen Erbrecht auseinandersetzen. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Beratung eines Anwalts für Erbrecht oder eines Notars in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicher sein, dass keine gravierenden Fehler passieren, die zu einer teilweisen Unwirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügung führen könnten. 

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